Unterhaltung = Hofbauer

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters (Roman Hofbauer, Marktplatz 7, D 94428 Eichendorf) gelten mit dem Erwerb einer Eintrittskarte bzw. dem Erhalt einer Freikarte vom Karteninhaber (Besucher/Zuschauer) als angenommen.

Personal: Dem Veranstalter obliegt das Hausrecht. Entsprechend gekennzeichnetes Personal wird zur Durchsetzung seiner Rechte und Pflichten eingesetzt, deren Anweisung ist Folge zu leisten. Ausschließlich dieses Personal ist befugt die AGB durchzusetzen.

Urheberrecht

Es ist grundsätzlich verboten, von der Veranstaltung Bild-, Ton- oder Videoaufzeichnungen zu machen. Zuwiderhandlung kann strafrechtlich verfolgt werden. Eine Veranstaltung unterliegt dem Urhebergesetz. Der Veranstalter hat das Recht, die Veranstaltung in jedweder Form aufzuzeichnen und zu veröffentlichen. Der Zuschauer erklärt sich damit einverstanden auf diesen Aufzeichnungen sicht-/hörbar zu sein und stellt keine Ansprüche gegenüber dem Veranstalter oder in dessen Namen handelnder Dritter.

Platzanspruch

Mit dem Erwerb der Eintrittskarte besteht (ausgenommen bei entsprechend gekennzeichneten Stehkonzerten) Anspruch auf einen Sitzplatz, nicht jedoch auf dessen Qualität. Evtl. auftretende Sichtbehinderungen sind möglich. Für den Fall, dass auf der Eintrittskarte „Kein Sitzplatzanspruch“ vermerkt ist, hat der Karteninhaber auch bei teilweiser Bestuhlung kein Anrecht auf einen Sitzplatz. Bei den meisten Veranstaltungen gilt freie Platzwahl; dies ist auf den Tickets entsprechend vermerkt. Unter den verfügbaren Plätzen kann somit frei gewählt werden. Ein Anspruch auf zusammenhängende Plätze bei zwei oder mehr zusammengehörenden Besuchern besteht nicht.

Jugendschutz

Es gilt das Jugendschutzgesetz, Eltern haften für ihre Kinder.

Haftung

Grundsätzlich übernimmt der Veranstalter keine Haftung für Sach- und Körperschäden, soweit diese nicht vorsätzlich und nachweislich von ihm verursacht wurden und eindeutig nachgewiesen werden kann, dass der Besucher den Schaden nicht durch eigene Fahrlässigkeit und z. B. unangepasste Kleidung zu verantworten hat.

Lautstärke

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei vielen Veranstaltungen, vor allem bei Rockkonzerten, extrem hohe Lautstärkepegel vorkommen. Der Veranstalter übernimmt für Hörschäden keine Haftung. Es besteht jedoch die Möglichkeit, vorab per E-Mail Gehörschutz anzufordern. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Landau/Isar.

Programm

Absage/Abbruch: Eine Rückgabe der Eintrittskarte ist für den Veranstalter nur dann verpflichtend, wenn die Veranstaltung ersatzlos abgesagt oder vorzeitig abgebrochen wird (Laufzeit weniger als 45 Minuten). Weitere Gründe liegen in besonders unzumutbaren Umständen für den Zuschauer bei räumlicher oder zeitlicher Verlegung der Veranstaltung. Generell können Karten nur dort zurückgegeben werden, wo sie gekauft wurden; und zwar bis spätestens 14 Tage nach dem ursprünglich angesetzten Termin. Die Vorverkaufsstelle hat das gesetzliche Recht, die Vorverkaufsgebühr einzubehalten.

Verlegung/Verschiebung: Bei zeitlicher oder räumlicher Verlegung der Veranstaltung behält die Eintrittskarte ihre Gültigkeit für den neuen Termin bzw. Ort. Der Veranstalter sorgt für die rechtzeitige Bekanntgabe der Änderung. Eine Rücknahme kann auf Anfrage bei der entsprechenden Vorverkaufsstelle erfolgen, ist jedoch nicht verpflichtend.

Programmänderung: Der Karteninhaber bezahlt für das auf der Eintrittskarte angegebene Programm. Der Veranstalter ist zu Änderungen im Programm berechtigt, sofern die Programmbasis davon unberührt bleibt. Dies ist z. B. dann der Fall, wenn mehrere Akteure auftreten und ein Akteur gleichwertig ersetzt werden muss.

Besetzungsänderung: Änderungen bei der Besetzung innerhalb einer Gruppe sind zulässig, sofern der Hauptakteur und offensichtliche Sympathieträger des Publikums davon unberührt bleibt (Headliner, Leadsinger etc.).

Ermäßigung

In einigen Fällen gewährt der Veranstalter auf freiwilliger Basis und ohne Gewähr Preisnachlässe für Kinder, Behinderte, Gruppen etc. Dies ist vom Käufer unmittelbar vor dem Erwerb abzuklären. Ein nachträglicher Anspruch besteht in keinem Fall. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Preisnachlässe zurückzufordern, wenn die Berechtigung dazu beim Einlasspersonal nicht nachgewiesen werden kann. Ist eine ermäßigte Karte als solche gekennzeichnet, ist sie nicht übertragbar.

Verlassen des Veranstaltungsareals

Grundsätzlich verliert die Eintrittskarte beim Verlassen des Veranstaltungsgeländes ihre Gültigkeit und berechtigt nicht zum Wiedereinlass.

Gültigkeit

Eine Eintrittskarte ist nur dann gültig, wenn alle aufgedruckten Daten wie Termin, Ort, Zeit usw. zutreffen und alle vom Veranstalter eingesetzten Kriterien zum Nachweis des Originals erfüllt sind. Fälschungen werden ausnahmslos strafrechtlich angezeigt. Ebenso muss die Karte in ihrem Umfang vollständig sein. Bei ermäßigten Karten muss ein Nachweis zur Berechtigung auf Nachfrage erbracht werden (z. B. Behindertenausweis). Die erworbene Eintrittskarte berechtigt den Besitzer zum Zugang zum Veranstaltungsareal, frühestens zur Einlasszeit und in jedem Fall vor Ende der Veranstaltung. Die Gültigkeit der Eintrittskarte ist nur bei Akzeptanz der AGB gegeben. Erfolgt ein Verstoß, hat der Veranstalter das Recht, ersatzlose Verweise auszusprechen.

Elektronische Geräte

Elektrische Geräte, insbesondere mit Funkverbindungen, sind während der Veranstaltung auszuschalten. Dies umfasst vor allem Mobiltelefone, Computer und Funkgeräte. Ist eine Abschaltung aus wichtigen Gründen nicht tragbar, z. B. bei medizinischen Geräten, muss das Einlasspersonal darüber informiert werden.

Garderobe

In den meisten Fällen übernimmt die Garderobe ein örtlicher Dienstleister. In diesem Fall sind Ansprüche gegen den Veranstalter ausgeschlossen. Wird jedoch eine Garderobe gegen Gebühr vom Veranstalter angeboten, haftet dieser nicht für Inhalte von Taschen oder Beschädigungen, die nicht nachweislich und offensichtlich durch das Garderobenpersonal verursacht wurden. Die Rückgabe erfolgt aufgrund einer Kennmarke, für die ausschließlich der Besitzer selbst verantwortlich ist.

Einlasskontrolle

Es ist verboten, Waffen oder pyrotechnische Gegenstände mitzubringen. Das Einlasspersonal ist befugt, Taschen zu durchsuchen und Leibesvisitationen vorzunehmen. Wird der Zutritt aufgrund eines mitgebrachten Gegenstands verwehrt, ist allein der Besitzer für den weiteren Verbleib dieser Gegenstände verantwortlich.

Absperrungen / Beschilderung

Barrieren, Absperrungen sowie Plattformen mit technischem Equipment (z. B. Bühne) dürfen in keinem Fall bestiegen oder ohne ausdrückliche Erlaubnis des Veranstalters bzw. dessen Personal überschritten werden. Die am Veranstaltungsgelände angebrachten Hinweisschilder sind zwingend zu beachten.